Das Angebot im Einzelnen
Zwei Stunden, unverbindlich.
Die zwei Stunden sind unverbindlich: Sagen Sie danach Nein, bekommen Sie keine Rechnung. Sagen Sie Ja, werden sie mitberechnet wie jede andere Arbeitsstunde. Hier steht, wie das abläuft und was sonst noch gilt – zu jeder Einschränkung mit dem Grund dazu, denn ein Vorbehalt ohne Grund ist nur ein Misstrauensbeweis.
In vier Sätzen
- Wir nehmen einen echten Vorgang aus Ihrem Betrieb und bauen zwei Stunden lang daran.
- Vorher unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts.
- Überzeugt Sie das Ergebnis nicht, bekommen Sie keine Rechnung. Ich lösche das Erstellte, und wir sind fertig miteinander.
- Wollen Sie weitermachen, werden die zwei Stunden mitberechnet wie jede andere Arbeitsstunde – und wir arbeiten nach Aufwand weiter, jederzeit abbrechbar.
So laufen die zwei Stunden
Vier Abschnitte, kein Vortrag.
So gehe ich üblicherweise vor, wenn wir uns über den Termin einig geworden sind. Das beschreibt meine Arbeitsweise, es sagt nichts darüber zu, was dabei herauskommt.
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Zusehen
Sie machen den Vorgang einmal so, wie Sie ihn immer machen. Ich schaue zu und frage nach.
etwa 20 Minuten -
Zuschnitt festlegen
Wir einigen uns auf den einen Ausschnitt, an dem sich in der verbleibenden Zeit etwas zeigen lässt.
etwa 10 Minuten -
Bauen
Ich baue, zeige zwischendurch ggf. Zwischenstönde und stelle in der Regel die ersten Nachfragen.
etwa 80 Minuten -
Ausprobieren
Sie bedienen, was entstanden ist. Danach sage ich Ihnen, was ein Ausbau ungefähr kosten würde.
etwa 20 Minuten
Wie weit zwei Stunden tragen, hängt vom Vorgang, von der Datenlage und von den vorhandenen Schnittstellen ab. Manchmal steht am Ende ein bedienbarer Ablauf, manchmal nur ein Teil davon, manchmal die begründete Erkenntnis, dass sich der Aufwand nicht lohnt. Auch das beantwortet Ihre Frage – und kostet Sie nichts.
Was gilt, und warum.
Ich kann nicht jede Anfrage annehmen
Der Grund: Ich strecke die zwei Stunden vor, und ich bin einer. Wenn zwanzig Anfragen gleichzeitig hereinkommen, ist es ehrlicher, drei davon gut zu bedienen als zwanzig halbherzig.
Deshalb biete ich die zwei Stunden nur in begrenzter Zahl an und entscheide von Fall zu Fall. Einen Rechtsanspruch auf das Vorgespräch oder auf die zwei Stunden gibt es nicht. Ich behalte mir vor, eine Anfrage abzulehnen oder einen bereits vereinbarten Termin abzusagen; Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, ersetze ich nicht. Wenn ich absage, sage ich Ihnen auch, warum.
Was hier steht, ist noch kein Angebot
Der Grund: Ich weiß vor dem Vorgespräch nicht, was bei Ihnen zu tun ist. Alles, was ich hier über Abläufe und Ergebnisse schreibe, sind Erfahrungswerte, keine Zusagen für Ihren Fall.
Die Angaben auf dieser Website sind deshalb unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Ein Vertrag kommt erst durch eine beiderseitige Vereinbarung in Textform zustande; maßgeblich ist dann allein deren Inhalt, nicht dieser Seitentext. Vertragspartner ist die Proiectus GmbH, die Arbeit führe ich persönlich aus.
Ich schulde sorgfältige Arbeit, kein bestimmtes Ergebnis
Der Grund: Ob eine Idee trägt, entscheidet sich an Ihren Daten und Ihren Ausnahmen. Wer das vorher verspricht, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet einen Aufschlag für das Risiko ein.
Meine Leistungen erbringe ich als Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB: Geschuldet ist ein fachgerechtes und sorgfältiges Vorgehen, nicht der Eintritt eines bestimmten Erfolgs. Ich sage keine Einsparungen, Bearbeitungszeiten oder Ergebnisse zu – weder in Prozent noch in Stunden.
Was in den zwei Stunden entsteht, ist ein Arbeitsstand
Der Grund: In zwei Stunden entsteht etwas, das die Frage beantwortet, ob die Sache trägt. Es entsteht nichts, das man im Betrieb einsetzen sollte – ohne Fehlerbehandlung, ohne Rechteverwaltung, ohne Tests wäre das fahrlässig.
Das Ergebnis ist deshalb ausdrücklich kein fertiges Produkt, nicht produktionsreif und kein abnahmefähiges Werk. Nutzungsrechte gehen ohne Beauftragung nicht auf Sie über.
Ohne Fortsetzung wird alles gelöscht
Der Grund: Sie haben mir Einblick in Ihren Betrieb gegeben, ohne dafür etwas zu bekommen. Dann sollen Ihre Daten auch nicht bei mir liegen bleiben.
Entscheiden Sie sich gegen eine Fortsetzung, lösche ich den Arbeitsstand und sämtliche Unterlagen und Daten, die Sie mir überlassen haben. Auf Wunsch bestätige ich das in Textform.
Ob wir mit echten Daten arbeiten, klären wir vorher
Der Grund: Für die meisten Vorgänge reichen erfundene Beispieldaten völlig, weil es um den Ablauf geht und nicht um Ihre Inhalte. Das spart Ihnen die Freigabe und mir die Verantwortung.
Vor dem Termin stimmen wir ab, ob wir mit Beispieldaten oder mit echten Daten arbeiten. Bei echten Daten schließen wir vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und halten fest, wo die Daten liegen und wann sie gelöscht werden. Eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterschreibe ich auf Wunsch – auch schon fürs Vorgespräch.
Wenn es weitergeht: Abrechnung nach Aufwand – die zwei Stunden eingeschlossen
Der Grund: Ich verzichte auf die Vergütung, wenn ich Sie nicht überzeuge. Nicht, wenn ich Sie überzeuge. Die zwei Stunden waren dann ganz normale Arbeit an Ihrem Projekt und werden auch so abgerechnet – alles andere wäre eine Rabattaktion, und darum geht es hier nicht.
Zum Festpreis: Er setzt voraus, dass am Anfang feststeht, was gebaut wird. Das ist bei solchen Vorhaben fast nie der Fall. Ein Festpreis auf ungenauen Anforderungen enthält entweder einen dicken Risikoaufschlag oder endet in Nachträgen – beides zahlen Sie.
Ich rechne deshalb nach tatsächlich geleisteten Stunden ab, die ersten beiden eingeschlossen. Den Stundensatz nenne ich Ihnen vor Beginn, damit Sie beim Ja schon wissen, worauf Sie sich einlassen. Vor jedem Abschnitt bekommen Sie eine Aufwandsschätzung, und ich melde mich, bevor eine Schätzung überschritten wird, nicht danach. Auf Wunsch halten wir einen Budgetdeckel je Abschnitt schriftlich fest. Kündigen können Sie jederzeit, ohne Frist und ohne Restforderung; abgerechnet wird, was bis dahin geleistet wurde.
Sie bleiben unabhängig von mir
Der Grund: Eine Lösung, die nur ihr Erbauer versteht, ist keine Lösung, sondern eine Abhängigkeit.
Individualsoftware übergebe ich mit Quellcode und Dokumentation. Sie könnten damit jederzeit ohne mich weiterarbeiten oder jemand anderen beauftragen.
Datenschutz und EU-KI-Verordnung denke ich mit – beraten darf ich nicht
Der Grund: Rechtsberatung ist Anwälten vorbehalten. Was ich beitragen kann, ist die technische Einordnung: welche Daten wohin fließen, welche Pflichten für den konkreten Einsatz gelten und was das für den Bau bedeutet.
Zum Stand August 2026: Die Pflicht zur KI-Kompetenz der Mitarbeitenden gilt seit Februar 2025, die Transparenzpflichten für Chatbots und generative KI seit dem 2. August 2026. Die strengeren Pflichten für Hochrisiko-Systeme wurden verschoben und greifen erst im Dezember 2027 beziehungsweise im August 2028. Die meisten Anwendungen im Mittelstand fallen in niedrige Risikoklassen.
Ich behaupte nicht, dass eine von mir gebaute Anwendung „konform“ ist – das kann und darf ich nicht feststellen. Ich denke die Anforderungen von Anfang an mit und ordne sie ein. Eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist das ausdrücklich nicht und ersetzt sie auch nicht; für die rechtliche Würdigung arbeite ich mit Ihrem Rechtsbeistand oder Datenschutzbeauftragten zusammen.
Klingt fair?
Dann rufen Sie an oder schreiben Sie kurz, worum es geht. Im Vorgespräch sage ich Ihnen, ob sich an Ihrem Vorgang in zwei Stunden etwas zeigen lässt.