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Der halbe Ent­wick­lungs­tag.

Ein halber Tag, ein Prozess, ein Prototyp, den Sie danach bedienen können. Sie zahlen ihn nur, wenn Sie danach weitermachen wollen. Diese Seite erklärt, wie das abläuft und was dabei gilt – damit auf den übrigen Seiten das Kleingedruckte fehlen darf.

In vier Sätzen

  • Wir sehen uns einen Ihrer Abläufe an und bauen dafür am selben Tag einen ersten lauffähigen Prototyp.
  • Entscheiden Sie danach, dass es nicht weitergeht, berechnen wir den halben Tag nicht und löschen den Prototyp samt Ihrer Daten.
  • Entscheiden Sie sich für die Umsetzung, wird der halbe Tag zum vereinbarten Stundensatz berechnet und wir arbeiten iterativ weiter.
  • Ob wir dabei mit erfundenen Beispieldaten oder mit echten Daten arbeiten, stimmen wir vorher gemeinsam ab.

So läuft er ab

Vier Abschnitte an einem halben Tag.

Der Ablauf beschreibt, wie wir üblicherweise vorgehen, wenn wir uns über den Termin einig geworden sind. Er ist keine Zusage eines bestimmten Ergebnisses.

  1. Ablauf ansehen

    Sie zeigen uns den Vorgang, so wie er heute wirklich läuft – am Bildschirm, nicht im Konzeptpapier.

    ca. 60 Minuten
  2. Zuschnitt festlegen

    Wir einigen uns auf den einen Ausschnitt, der sich in der verbleibenden Zeit sinnvoll bauen lässt.

    ca. 30 Minuten
  3. Prototyp bauen

    Wir bauen, Sie sind erreichbar für Rückfragen. Zwischenstände sehen Sie sofort.

    ca. 2 Stunden
  4. Ansehen und einordnen

    Gemeinsam durchgehen, offene Punkte benennen, Aufwand für die nächsten Schritte schätzen.

    ca. 30 Minuten

Die Zeitangaben sind Anhaltswerte aus vergleichbaren Terminen. Wie weit ein Prototyp an einem halben Tag kommt, hängt vom Prozess, von der Datenlage und von den vorhandenen Schnittstellen ab. Manchmal steht am Ende ein bedienbarer Ablauf, manchmal nur ein Teil davon – und manchmal die begründete Erkenntnis, dass sich der Aufwand nicht lohnt. Auch das ist ein brauchbares Ergebnis.

Was der halbe Tag ist und was er nicht ist

Was dabei herauskommt

  • Ein Prototyp, den Sie im Termin selbst bedienen können
  • Eine Einschätzung, was er im Regelbetrieb bringen könnte
  • Eine Aufwandsschätzung für die nächsten Schritte, in Stunden
  • Eine erste Einordnung zu Datenschutz und EU-KI-Verordnung für diesen Fall
  • Eine offene Aussage, ob sich das Weitermachen lohnt

Was er ausdrücklich nicht ist

  • Kein fertiges Produkt und kein abnahmefähiges Werk
  • Keine Software, die in den Betrieb übernommen werden kann
  • Kein Gutachten und keine Rechtsberatung
  • Keine Zusage, dass ein bestimmtes Ergebnis erreicht wird
  • Keine Migration, keine Integration, keine Datenübernahme

Mit welchen Daten wir arbeiten.

Das entscheiden Sie, und wir klären es vor dem Termin – nicht während.

Beispieldaten

Erfundene Datensätze, ausgetauschte Namen, ein neutrales Platzhalter-Logo. Für die meisten Prototypen reicht das völlig, weil es um den Ablauf geht und nicht um Ihre konkreten Inhalte. Das ist der einfachere Weg: kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig, keine Freigabe durch Ihren Datenschutzbeauftragten, kein Risiko.

Echte Daten

Manchmal zeigt sich erst an echten Belegen, ob eine Erkennung trägt. Dann brauchen wir vorher eine schriftliche Vereinbarung: einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, eine Verschwiegenheitsvereinbarung und eine Absprache, wo die Daten liegen und wann sie gelöscht werden. Das ist kein großer Aufwand, aber es gehört vor den Termin, nicht dahinter.

Löschung. Kommt es nach dem halben Tag nicht zu einer Beauftragung, löschen wir den Prototyp und sämtliche von Ihnen überlassenen Daten und Unterlagen. Auf Wunsch bestätigen wir Ihnen das in Textform. Rechte an dem Prototyp gehen nicht über; er verbleibt bis zu einer Beauftragung und vollständigen Bezahlung bei uns und darf nicht betrieblich genutzt werden.

Verfügbarkeit und rechtlicher Rahmen.

Wir können nicht jede Anfrage annehmen

Der halbe Tag ist echte Arbeitszeit, die wir vorstrecken. Deshalb bieten wir ihn nur in begrenzter Zahl an und entscheiden von Fall zu Fall, ob wir einen Termin anbieten. Ein Anspruch auf ein Erstgespräch oder auf die Durchführung des halben Tages besteht nicht. Wir behalten uns vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder einen bereits vereinbarten Termin abzusagen; entstandene Kosten ersetzen wir in diesem Fall nicht.

Das ist keine Förmelei: Wenn zwanzig Anfragen gleichzeitig hereinkommen, ist es ehrlicher, drei davon gut zu bedienen, als zwanzig halbherzig.

Angaben auf dieser Website sind unverbindlich

Alle Beschreibungen von Leistungen, Abläufen, Zeiträumen und Ergebnissen auf dieser Website sind unverbindliche Angaben und kein Angebot im Rechtssinne. Ein Vertrag kommt erst durch eine beiderseitige Vereinbarung in Textform zustande. Maßgeblich ist dann allein deren Inhalt.

Wir schulden sorgfältige Arbeit, kein bestimmtes Ergebnis

Unsere Leistungen erbringen wir als Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB. Geschuldet ist ein fachgerechtes und sorgfältiges Vorgehen, nicht der Eintritt eines bestimmten Erfolgs. Das gilt besonders für den halben Tag: Ob und wie weit ein Prototyp an einem halben Tag trägt, lässt sich vorher niemand seriös versprechen – genau deshalb sehen wir es uns ja an.

Keine Rechtsberatung

Wir erbringen technische und organisatorische Beratung. Einordnungen zu Datenschutz und EU-KI-Verordnung sind Vorarbeit für Ihre Entscheidung und ersetzen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Für die rechtliche Würdigung arbeiten wir mit Ihrem Rechtsbeistand oder Datenschutzbeauftragten zusammen.

Kosten, wenn es weitergeht

Entscheiden Sie sich für die Umsetzung, wird der halbe Tag zum vereinbarten Stundensatz berechnet; ab da rechnen wir nach tatsächlich geleisteten Stunden ab. Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor dem Termin. Vor jedem weiteren Abschnitt erhalten Sie eine Aufwandsschätzung; auf Wunsch halten wir einen Budgetdeckel je Abschnitt schriftlich fest. Abbrechen können Sie jederzeit, ohne Frist und ohne Restforderung – abgerechnet wird, was bis dahin geleistet wurde.

Klingt passend?

Dann schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns und sagen offen, ob wir den halben Tag anbieten können.