Wir können nicht jede Anfrage annehmen
Der halbe Tag ist echte Arbeitszeit, die wir vorstrecken. Deshalb bieten wir ihn nur in
begrenzter Zahl an und entscheiden von Fall zu Fall, ob wir einen Termin anbieten. Ein
Anspruch auf ein Erstgespräch oder auf die Durchführung des halben Tages besteht nicht.
Wir behalten uns vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder einen bereits
vereinbarten Termin abzusagen; entstandene Kosten ersetzen wir in diesem Fall nicht.
Das ist keine Förmelei: Wenn zwanzig Anfragen gleichzeitig hereinkommen, ist es
ehrlicher, drei davon gut zu bedienen, als zwanzig halbherzig.
Angaben auf dieser Website sind unverbindlich
Alle Beschreibungen von Leistungen, Abläufen, Zeiträumen und Ergebnissen auf dieser
Website sind unverbindliche Angaben und kein Angebot im Rechtssinne. Ein Vertrag kommt
erst durch eine beiderseitige Vereinbarung in Textform zustande. Maßgeblich ist dann
allein deren Inhalt.
Wir schulden sorgfältige Arbeit, kein bestimmtes Ergebnis
Unsere Leistungen erbringen wir als Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB. Geschuldet
ist ein fachgerechtes und sorgfältiges Vorgehen, nicht der Eintritt eines bestimmten
Erfolgs. Das gilt besonders für den halben Tag: Ob und wie weit ein Prototyp an einem
halben Tag trägt, lässt sich vorher niemand seriös versprechen – genau deshalb sehen wir
es uns ja an.
Keine Rechtsberatung
Wir erbringen technische und organisatorische Beratung. Einordnungen zu Datenschutz und
EU-KI-Verordnung sind Vorarbeit für Ihre Entscheidung und ersetzen keine Rechtsberatung
im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Für die rechtliche Würdigung arbeiten wir
mit Ihrem Rechtsbeistand oder Datenschutzbeauftragten zusammen.
Kosten, wenn es weitergeht
Entscheiden Sie sich für die Umsetzung, wird der halbe Tag zum vereinbarten Stundensatz
berechnet; ab da rechnen wir nach tatsächlich geleisteten Stunden ab. Den Stundensatz
nennen wir Ihnen vor dem Termin. Vor jedem weiteren Abschnitt erhalten Sie eine
Aufwandsschätzung; auf Wunsch halten wir einen Budgetdeckel je Abschnitt schriftlich
fest. Abbrechen können Sie jederzeit, ohne Frist und ohne Restforderung – abgerechnet
wird, was bis dahin geleistet wurde.